Den Begriff Grundbuch haben Sie mit Sicherheit schon einmal gehört. Wann immer sich der Eigentümer einer Immobilie ändert, muss es zu einer entsprechenden Eintragung im Grundbuch der Immobilie kommen. Doch wie genau läuft dies formal ab und mit welchen Kosten muss ich bei Eintragungen und Änderungen im Grundbuch rechnen? Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie kompakt zusammengefasst!
Das Grundbuch ist das wichtigste juristische Dokument zu jeder einzelnen Immobilie in Deutschland. Über das Grundbuch werden alle rechtlichen Angelegenheiten rund um die Immobilie geklärt - von Eigentums- und Nutzungsrechten bis zu Grundschulden und anderen Lasten. Wenn Sie sich für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie entscheiden, ist eine Anpassung der Einträge im Grundbuch juristisch unverzichtbar.
Ja, bei Interesse an einer bestimmten Immobilie haben Sie die Möglichkeit, sich über den Grundbucheintrag zu informieren. Zwar fallen hierfür Kosten an, bei den Einträgen ins Grundbuch handelt es sich jedoch nicht um geheime Dokumente. Der Einblick ist empfehlenswert, um als potenzieller Käufer mehr über eventuelle Belastungen der Immobilie zu erfahren. Der Eigentümer muss dem Einholen eines Grundbuchauszugs zustimmen. Hier werden Käufer an der Kooperationsbereitschaft erkennen, ob der Verkäufer mit offenen Karten spielt.
Bis zum Jahr 2009 gab es das Grundbuch alleine in Papierform und das zuständige Amtsgericht führte diese umfassende Dokumentensammlung zu allen Immobilien der Städte und Gemeinden. Heute lassen sich auch auf elektronischem Wege Einblicke ins Grundbuch vornehmen. Eine Anfrage ist direkt beim Grundbuchamt möglich oder Sie beauftragen Ihren Notar hiermit.
Einen geplanten Immobilienverkauf sollten beide beteiligten Parteien über einen Notar abwickeln. Dieser wird eine sogenannte Auffassungsvormerkung zur Änderung des Eigentümers erstellen. Der Grund hierfür: Bis es zur Änderung des tatsächlichen Grundbucheintrags kommt, können einige Wochen vergehen. Die Vormerkung gibt dem Käufer Sicherheit über sein erworbenes Gut.
In den meisten Fällen wird die Immobilie über einen Kredit finanziert. Der Finanzierungspartner wird Wert auf eine Eintragung der Schuld im Grundbuch legen, um sich an diesen Rechten bei einer Zahlungsunfähigkeit zu bedienen. Ist die Eintragung der Grundschuld über den Notar sichergestellt, wird die Bank grünes Licht für die Zahlung des Kaufpreises geben.
Der Notar informiert den Käufer hierüber. Nach Zahlung der Grunderwerbssteuer beantragt der Notar eine Eigentumsbeschreibung. Erst in diesem juristischen Schritt kommt es zur rechtssicheren Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.
Auch wenn die Grundbucheintragung eine juristische Pflicht darstellt, sollten sich potenzielle Immobilienkäufer nicht abschrecken lassen. Gerne beraten Sie unsere Immobilienexperten umfassend zu allen Schritten Ihres anstehenden Immobilienkaufs oder -verkaufs!
die raumverteiler immobilien GmbH
Kirchdorfer Strasse 14c
83052 Bruckmühl
Telefon 08062 72 581 0 E-Mail info@dieraumverteiler.de
Thomas Jedlitschka
Irina
Jedlitschka