Das neue Maklergesetz 2020 | die raumverteiler immobilien

Neues Maklergesetz 2020 - kommt ein neues "Bestellerprinzip"?

Die Maklerprovision oder Maklercourtage ist der Lohn für die Arbeit, die Ihr Makler für Sie erledigt. Diese wird mit dem erfolgreichen Kauf bzw. Verkauf Ihrer Immobilie fällig. Die Verteilung der Maklerprovision ist dabei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Am 23.12.2020 tritt das Gesetz zur "Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" in Kraft, welches im März 2020 auf den Weg gebracht wurde. Das Gesetz sorgt erstmals für bundesweit gleiche Regeln hinsichtlich der Maklerprovision. Wir zeigen Ihnen, was sich durch das neue Gesetz ändert und worauf Sie achten sollten.


Darum ist das neue Gesetz notwendig

Während hier in Bayern bereits seit einigen Jahren die Teilung der Maklerkosten praktiziert wird, ist dies in vielen anderen Bundesländern nicht der Fall. In Berlin, aber auch in Hamburg oder Bremen müssen die Käufer die gesamten Maklerkosten übernehmen. Folgendes ändert sich nun mit dem neuen Gesetz:

  • Der Verkäufer muss sich an den Maklerkosten beteiligen
  • Der Käufer übernimmt maximal die Hälfte der vereinbarten Provision
  • Der Verkäufer kann die gesamte Provision allein tragen.

Beispiel: Geteilt wird die gesamte Maklerprovision. Übernimmt der Käufer z.B. 2% (+ Steuern) der Provision, zahl der Verkäufer die auch. Mit der fairen Teilung steigt das beidseitige Interesse daran, einen kompetenten Makler für einen optimalen Verkaufs- und Kaufprozess zu wählen. Aus diesem Grund sind die Neuregelungen wichtig und richtig und sorgen für faire Bedingungen in ganz Deutschland.

Achtung: Ausgenommen von dieser Regelung sind juristische Personen bzw. Personen die gewerblich handeln. Das neue Gesetz zur Maklerprovision betrifft nur Privatpersonen, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen bzw. verkaufen wollen.

Vorteile des neuen Gesetzes

Dem Verkäufer ist es möglich, freiwillig die vollen Kosten für den Makler zu übernehmen. Dies kann einige Vorteile im Verkaufsprozess bringen. Denn so können Verkäufer ihre Immobilien als "provisionsfrei" bewerben und sich somit aktiv von der Konkurrenz abheben. Das kann unter anderem bei einigen Käufern den Ausschlag geben, sodass sich Immobilien einfacher verkaufen lassen. Sinnvoll ist diese Lösung aber nicht an jedem Standort und an jedem Immobilienmarkt. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten.

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